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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 12 B 503/18   

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https://dejure.org/2018,37521
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 12 B 503/18 (https://dejure.org/2018,37521)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.09.2018 - 12 B 503/18 (https://dejure.org/2018,37521)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. September 2018 - 12 B 503/18 (https://dejure.org/2018,37521)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Karlsruhe, 28.03.2023 - 8 K 3182/22

    Fortbildungspflicht für Kindertagespflegepersonen; Ungeeignetheit der

    Mit Blick auf die Zielrichtung des § 43 Abs. 2 SGB VIII, über das Merkmal der Eignung der Tagespflegeperson unter anderem Qualitätsstandards zu setzen und eine in jeder Beziehung kindgerechte Pflege der zu betreuenden Kinder sicherzustellen, liegt es auf der Hand, dass die Eignung einer Tagespflegeperson nicht erst dann verneint werden kann, wenn im Rahmen der Tagespflege eine Gefahr im soeben umschriebenen Sinne droht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.3.2022 - 12 S 1357/21 - juris Rn. 48; auch OVG NRW, Beschlüsse vom 21.7.2015 - 12 B 606/15 - juris Rn. 27 und vom 11.9.2018 - 12 B 503/18 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2020 - 10 ME 199/20

    Eignung; Erlaubnis zur Kindertagespflege; Pflichtverletzung; Zuverlässigkeit

    Mit Blick auf die Zielrichtung der Regelung des § 43 Abs. 2 SGB VIII, die in § 22 Abs. 2 und 3 SGB VIII normierten Grundsätze der Förderung zu verwirklichen, sollen über das Merkmal der Eignung der Tagespflegeperson Qualitätsstandards gesetzt und eine kindgerechte Pflege der zu betreuenden Kinder sichergestellt werden (Senatsbeschluss vom 02.10.2019 - 10 ME 184/19 - nicht veröffentlicht; Lakies in Münder/Meysen/Trenczeck, Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 7. Auflage 2013, § 43 Rn. 15; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.09.2018 - 12 B 503/18 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.01.2015 - 12 C 14.2846 -, juris Rn. 16; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.10.2014 - 7 D 10243/14 -, juris Rn. 6).
  • VG München, 04.11.2020 - M 18 K 17.5694

    Teilweise erfolgreiche Klage auf Erweiterung einer Erlaubnis zur

    Dementsprechend könne die Eignung einer Tagespflegeperson auch unterhalb der Schwelle der Kindeswohlgefährdung zu verneinen sein (OVG NW, B.v. 21.7.2015 - 12 B 606/15 - juris Rn. 27; B.v. 11.9.2018 - 12 B 503/18 - juris Rn. 3).

    Etliche der genannten Gerichtsentscheidungen haben ohnehin allein bzw. primär die persönliche bzw. charakterliche und nicht die objektbezogene Eignung im Sinne des Vorhandenseins kindgerechter Räumlichkeiten zum Gegenstand (vgl. etwa OVG NW, B.v. 2.9.2008 - 12 B 1224/08 - juris; B.v. 11.9.2018 - 12 B 503/18 - juris; BayVGH, B.v. 16.1.2015 - 12 C 14.2846 - juris).

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